Aktuelles / Termine:
Studie zur Rotwildgenetik in RLP
Mitglieder unterstützten die Durchführung auf freiwilliger Basis
(Einzelheiten hierzu finden Sie hier: PDF)
Herzlich wilkommen auf der Homepage der RHG Osburg-Saar
Hinweise zur Anlieferung und Bewertung der Trophäen am 26.04.2024
1. Anlieferung
Die Anlieferung der Trophäen hat grundsätzlich am Freitag, 26.4.2024, in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr nach Mandern, Siebenbornhalle, zu erfolgen. Abweichende Liefertermine können grundsätzlich mit der Geschäftsstelle vereinbart werden. Wir bitten, ggfls. beauftragte Personen diesbezüglich zu informieren. Die Bewertung der Trophäen findet dann ab 12.00 Uhr durch die Bewertungskommission nichtöffentlich statt. Wir bitten sicherzustellen, dass die Trophäen bereits bei Anlieferung mit einer stabilen und sicheren Aufhängeinrichtung versehen sind und eine eindeutige Revierbezeichnung (z. B. Beschriftung Rückseite Schädel, zusätzlichen Schild) besitzen.
Grundsätzliches Verfahren:
Alle Hirschtrophäen des Jagdjahres 2023/2024 der Klasse 1 bis einschließlich 3.1 (zwei- und dreijährige Hirsche; einjährige Schmalspießer (Klasse 3.2) ausdrücklich nicht !!!) sind mit ganzem Schädel (ungetrenntem Oberkiefer) und dazugehörigem Unterkiefer vorzuzeigen und anlässlich der Hegeschau auszustellen (Beschluss MV 15.6.2012). Bei Nichtvorzeigung der Trophäen mit ganzem Schädel einschließlich Unterkiefer an die Bewertungskommission mit Ausnahme der einjährigen Schmalspießer (Klasse 3.2) wird die Freigabe der Hirsche in den Klassen 1 und 2 im Folgejahr gesperrt und deren Anzahl stattdessen als Kahlwild freigegeben. Unbeachtet bleibt eine Nichtvorzeigung infolge nachgewiesener höherer Gewalt (Beschluss MV 3.10.2015).
2. Bewertung:
Die Trophäen werden im Hallenraum entgegengenommen, markiert und mit der Meldeliste abgeglichen. Dann werden Trophäe und Unterkiefer voneinander getrennt. Der Bewertungskommission, welche sich in einem separaten Raum befindet, werden im ersten Schritt nur die Unterkiefer vorgelegt. Die Bewerter kennen weder Revier, Erleger, Trophäe. Die Bewertung bzw. Altersschätzung durch die fünf Bewerter erfolgt anonym und schriftlich. Die Bewertungsbögen aller Bewerter werden archiviert. Bei Übereinstimmung bzw. geringfügiger Abweichung wird der gerundete Schnitt angenommen. Bei fehlender Übereinstimmung anhand des Unterkiefers wird die Trophäe hinzugezogen und es erfolgt die Altersschätzung nach der Methode „Harke“ (soweit möglich). Dieses Ergebnis ist dann bindend. In Fällen, in denen die Altersschätzung der Bewertungskommission vom Erleger bzw. Jagdausübungsberechtigten angezweifelt wird, soll ein Institut über die Zahnschliffmethode das Alter bestimmen. Hirsche, die nach der Altersschätzung der Klasse 1 zugeordnet wurden, werden nach Formel des CIC bewertet und ausgestellt. Dabei wird nur noch das Ergebnis der Bewertung und das Revier genannt. Die Erleger aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr bzw. nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Erlegers.
Sollten hierzu noch Fragen bestehen, können diese gerne an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
Hegeschau 2024
am Samstag, 27. April 2024, 14.00 Uhr, in der Siebenbornhalle Mandern
Eintritt frei. In der Zeit von 13.15 Uhr bis zum Beginn der Hegeschau besteht die Möglichkeit der Einnahme eines Mittagessens (Gulaschsuppe). Die Bewirtung mit Getränken, Kaffee und Kuchen erfolgt durch die Frauengemeinschaft Mandern. Die Jagdhornbläsergruppe „Hubertus Grimburg“ umrahmt die Veranstaltung mit Jagdhornbläserdarbietungen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2023/2024
- Trophäenbesprechung durch Rolf Kautz, Stellvertretender Kreisjagdmeister
- Vergabe des Ehrenpreises des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz für die stärkste Hirschtrophäe
- Vortrag zu alternativen Methoden der Wildzählung: „Die standardisierte IR-VIS Befliegung zur Erfassung der Schalenwildbestände“, Referent Dipl. Ing. Ulrich Franke (wildlife monotoring by aerosone, www.wildlifemonotoring.eu)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Vollmacht MV 2024
Mitgliederversammlung 2024
Bekanntmachung
Versammlung der jagdausübungsberechtigen Personen der Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg Saar am 27.04.2024
Am Samstag, 27.04.2024, 11.00 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, eine Versammlung der jagdausübungsberechtigten Personen der Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft vom 10.3.2016 eingeladen wird. Jedes Mitglied kann sich von einer volljährigen, natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Versammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts auf mehrere Personen ist nicht zulässig.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2023/2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023/2024 und des Haushaltsplanes 2024/2025
- Entlastung des Vorstandes
- Abschussplanung 2024/2025
- Beratung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der beschlossenen Wildzählung
- Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von mobilen Anwendungen (Apps) zum körperlichen Nachweis erlegten Rotwildes
- Forstbehördliche Stellungnahmen zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel;
Grundsätze, Verfahren und die zusammenfassende Beurteilung
- Mitteilungen und Verschiedenes
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
Mitgliederversammlung des Fördervereins der RHG 2024
Am Samstag, 27.04.2024, 13.00 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, die Mitgliederversammlung des Förderverein Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar e.V. statt.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes (jährlich lt. Satzung)
- Wahl der Kassenprüfer (jährlich lt. Satzung)
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
danach Mittagspause bis zur Hegeschau ab 14.00 Uhr
Hegeschau (14.00 Uhr)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2023/2024
- Trophäenbesprechung durch Rolf Kautz, Stellvertretender Kreisjagdmeister
- Vergabe des Ehrenpreises des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz für die stärkste Hirschtrophäe
- Vortrag zu alternativen Methoden der Wildzählung: „Die standardisierte IR-VIS Befliegung zur Erfassung der Schalenwildbestände“, Referent Dipl. Ing. Ulrich Franke (wildlife monotoring by aerosone, www.wildlifemonotoring.eu)
„Hegeschau“
am Samstag, 15. April 2023, 15.00 Uhr, in der Siebenbornhalle Mandern
Eintritt frei. In der Zeit von 14.15 Uhr bis zum Beginn der Hegeschau besteht die Möglichkeit der Einnahme eines Mittagessens (Gulaschsuppe). Die Bewirtung mit Getränken, Kaffee und Kuchen erfolgt durch die Frauengemeinschaft Mandern. Die Jagdhornbläsergruppe „Hubertus Grimburg“ umrahmt die Veranstaltung mit Jagdhornbläserdarbietungen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2022/2023
- Trophäenbesprechung durch Rolf Kautz, Stellv. Kreisjagdmeister
- Vergabe des Ehrenpreises des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz für die stärkste Hirschtrophäe
- Vortrag „Schalenwild im Ökosystem – Verbeißer ? Schäler ? – Gestalter“ durch Diplom Forstwirt Burkhard Stöcker, Lehrbeauftragter für Ökologie und Ornithologie (HNE Eberswalde)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Mitgliederversammlung der RHG
Bekanntmachung
Versammlung der jagdausübungsberechtigen Personen der
Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar am 15.04.2023
Am Samstag, 15.04.2023, 12.30 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, eine öffentliche Versammlung der jagdausübungsberechtigten Personen der Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft vom 10.3.2016 eingeladen wird. Jedes Mitglied kann sich von einer volljährigen, natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Versammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts auf mehrere Personen ist nicht zulässig.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2022/2023 und Vorschau auf das Jagdjahr 2023/2024
- Genehmigung des Haushaltsplanes 2023/2024 und der Jahresrechnungen 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023
- Entlastung des Vorstandes
- Beratung und Beschlussfassung zur Umlage
- Abschussplanung 2023/2024
- Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Zielalters reifer Hirsche auf zwölf Jahre als Bewertungskriterium innerhalb der RHG Osburg-Saar (Antrag Kreisjagdmeister Rolf Kautz) – 2. Beratung
- Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer Wildzählung
- Mitteilungen und Verschiedenes
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
Mitgliederversammlung des Fördervereins der RHG
Am Samstag, 15.04.2023, 14.00 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, die Mitgliederversammlung des Förderverein Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar e.V. statt.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neufassung der Satzung des Fördervereins Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar e. V.
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
danach Mittagspause bis zur Hegeschau ab 15.00 Uhr
Hegeschau
Am Samstag, 15.04.2023, 15.00 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, die öffentliche Hegeschau der RHG Osburg-Saar statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Bericht über das Jagdjahr 2022/2023
- Trophäenbesprechung durch Rolf Kautz, Stellv. Kreisjagdmeister
- Vergabe des Ehrenpreises des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz für die stärkste Hirschtrophäe
- Vortrag „Schalenwild im Ökosystem – Verbeißer ? Schäler ? – Gestalter“ durch Diplom Forstwirt Burkhard Stöcker, Lehrbeauftragter für Ökologie und Ornithologie (HNE Eberswalde)
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
Niederschrift über die Versammlung der jagdausübungsberechtigen Personen vom 28.1.2023
Bekanntmachung
Versammlung der jagdausübungsberechtigen Personen der Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg Saar am 28.1.2023
Am Samstag, 28.1.2023, 11.00 Uhr, findet in Mandern, Siebenbornhalle, eine Versammlung der jagdausübungsberechtigten Personen der Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft vom 10.3.2016 eingeladen wird. Jedes Mitglied kann sich von einer volljährigen, natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Versammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts auf mehrere Personen ist nicht zulässig. Die Jagdgenossenschaften sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken sind hiermit ebenfalls eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden
- Neuwahl des Vorstands
- Wahl von zwei Kassenprüfern und eines Ersatzkassenprüfers
- Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Zielalters reifer Hirsche auf zwölf Jahre als Bewertungskriterium innerhalb der RHG Osburg-Saar (Antrag Kreisjagdmeister Rolf Kautz)
- Beratung und Beschlussfassung über die zur Trophäenbewertung vorzuzeigenden Hirsche der letzten Jagdjahre
- Aktuelles aus dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz sowie Erfahrungsberichte zu Wildzählungen (Referent: Gundolf Bartmann, Vizepräsident des LJV RLP)
- Mitteilungen und Verschiedenes
Dr. Florian Kühnle, Vorsitzender
Evaluierung jagdrechtlicher Vorschriften
Das Umweltministerium hat ein umfangreiches Evaluierungspapier zu den jagdrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welches auf den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zurückgeht. Dort werden konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Die Beteiligung der Behörden und Verbände lief bis Ende Februar 2022.
Beabsichtigte Änderungen (nicht abschließend):
- Die Mindestgröße von Eigenjagdbezirken soll von 75 ha auf 50 ha reduziert werden
- Die gesetzliche Regelung zur Pachtdauer soll entfallen
- Der Wildschadenersatz soll im Rahmen des Privatrechts abgewickelt werden. Das behördliche Verfahren soll damit gänzlich entfallen
- Die Regelungen zu den Hegegemeinschaften haben sich, als Ergebnis der Evaluierungsergebnisse, nicht bewährt.
- Änderung der Abschussregelungen für Schalenwild
- Die Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen soll in den Landesregelung überführt werden.
Die konkreten Ergebnisse, insbesondere nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens, bleiben abzuwarten.
Jörg Jost, Gf. Vorstand
ABGESAGT: Mitgliederversammlung 2022
T E R M I N A N K Ü N D I G U N G
Der Vorstand hat als Termin für eine mögliche Mitgliederversammlung
Samstag, 30 April 2022
festgelegt. Die Entwicklung des Pandemiegeschehens bleiben jedoch abzuwarten.
Ob es möglich oder sinnvoll ist, im Anschluss an die Mitgliederversammlung die traditionelle Hegeschau stattfinden zu lassen, bleibt abzuwarten.
Jörg Jost, Gf. Vorstand
Broschüre "Wald & Wild"
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat eine Broschüre für Waldbesitzende zum Thema „Wald & Wild“ herausgegeben. Die Jagd ist ein wichtiger Baustein bei der Anpassung der Wälder an die Folgen des Klimawandels. Vor diesem Hintergrund wird informiert, welche Gestaltungsmöglichkeiten das rheinland-pfälzische Jagdrecht den Waldbesitzenden bei der Berücksichtigung ihrer Belange bietet. Zugleich soll die Broschüre zu einem aktiven Engagement motivieren. Unter anderem wird auch das jagdrechtliche Beratungsangebot des GStB vorgestellt.
Weitere Info: https://mkuem.rlp.de/de/service/publikationen/
Abschussregelung ab 1. August 2021
In Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wird auch in diesem Jahr nochmals die im Jahr 2019 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Teilabschussplanung (Jagdjahr 2019/2020), ohne Nachbewilligungen, erneut festgesetzt. Die untere Jagdbehörde hat dies ebenfalls so für die Reviere mit Mindestabschussplanung geregelt.
Davon ausgenommen sind Reviere, bei denen sich Veränderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Revierveränderungen) oder der Verpächter begründet eine höhere Festsetzung, insbesondere beim Kahlwild, wünscht bzw. dies bereits vereinbart ist.
Wichtiger Hinweis für die Reviere mit „P-Festsetzungen“ in den Hirschklassen:
Bei diesen Revieren ist in jeder Klasse grundsätzlich nur ein Hirsch frei, sofern in der jeweiligen Klasse ein „P“ stand und keine „0“. Erlegte Hirsche sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden, damit entschieden werden kann, ob möglicherweise eine weitere Freigabe erfolgen kann. Dies ist jedoch abhängig von den Streckenergebnissen der letzten 3 Jagdjahre.
Auf Anfrage kann die entsprechende revierbezogene Teilabschussplanung bei der Geschäftsstelle nochmals angefordert werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jörg Jost, Gf. Vorstand
Pandemiebedingte Änderungen der Landesjagdverordnung (LJVO) vorgesehen !
Das Umweltministerium plant im Eilverfahren die LJVO zu ändern. Ziel des Vorhabens ist es, die Handlungsfähigkeit u. a. der Hegegemeinschaften in der momentanen Corona-Situation aufrechtzuerhalten.
Hierzu sollen Aufgaben, die eigentlich durch die Versammlung der Hegegemeinschaft wahrzunehmen sind, für eine Übergangszeit auf den Vorstand übertragen werden.
Die Änderungsverordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Es ist vorgesehen, die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zeitlich zu begrenzen. Aufgrund der Dringlichkeit ist mit einer zügigen Umsetzung des Vorhabens zu rechnen.
In Bezug auf den bereits vorangekündigten Termin der Mitgliederversammlung (siehe nachstehend) bleibt der Fortgang des Änderungsverfahrens der LJVO abzuwarten.
Jörg Jost, Gf. Vorstand
ABGESAGT: Mitgliederversammlung 2021
Der Vorstand hat als Termin für eine mögliche Mitgliederversammlung
Samstag, 24. April 2021,
festgelegt. In Kenntnis der aktuellen Pandemielage scheint dieser Termin aus jetziger Sicht dennoch nicht haltbar, so dass derzeit geprüft wird, welche alternativen Möglichkeiten (z. B. Umlaufverfahren etc.) bestehen. Auch auf Landesebene laufen derzeit diesbezüglich Prüfungen. Wir werden dazu in Kürze näher informieren.
Ungeachtet dessen ist steht jetzt schon fest, dass die „traditionelle Hegeschau“ im Anschluss an die Mitgliederversammlung nicht stattfinden wird. Ebenso wird auf die Bewertung der Hirsche verzichtet.
Fragen können gerne an die Geschäftsstelle (rhg-osburg-saar@web.de) gerichtet werden.
Der Vorstand
Abschussregelung ab 1. August 2020
In Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wird in diesem Jahr nochmals die im Jahr 2019 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Teilabschussplanung (Jagdjahr 2019/2020), ohne Nachbewilligungen, erneut festgesetzt. Die untere Jagdbehörde hat dies ebenfalls so für die Reviere mit Mindestabschussplanung geregelt.
Davon ausgenommen sind Reviere, bei denen sich Veränderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Revierveränderungen) oder der Verpächter begründet eine höhere Festsetzung, insbesondere beim Kahlwild, wünscht.
Wichtiger Hinweis für die Reviere mit „P-Festsetzungen“ in den Hirschklassen:
Bei diesen Revieren ist in jeder Klasse grundsätzlich nur ein Hirsch frei, sofern in der jeweiligen Klasse ein „P“ stand und keine „0“. Erlegte Hirsche sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden, damit entschieden werden kann, ob möglicherweise eine weitere Freigabe erfolgen kann. Dies ist jedoch abhängig von den Streckenergebnissen der letzten 3 Jagdjahre.
Auf Anfrage kann die entsprechende revierbezogene Teilabschussplanung bei der Geschäftsstelle nochmals angefordert werden.
Hinsichtlich der Abgabe von Wildmarken gibt es eine Neuregelung. Die Wildmarken werden ab sofort von den Vertrauenspersonen vorgehalten und im Falle der Abnahme von diesen zur Verfügung gestellt. Dies vereinfacht das Verfahren und die Kosten.
Jörg Jost, Gf. Vorstand
Abschussregelung ab 1. Mai 2020
Aufgrund der derzeit bekannten Einschränkungen mit Ausfall der Mitgliederversammlung 2020 ist in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde und damit in analoger Verfahrensweise bei den Mindestabschussplanrevieren beschlossen worden, ab 1. Mai 2020, jedoch jederzeit widerruflich und vorläufig bis 1. August 2020 die Abschussfestsetzungen des letzten Jagdjahres 2019/2020 auf einjähriges Rotwild (Hirsche Klasse 3.2 Schmalspießer und Schmaltiere) vorübergehend fest zu setzen. Wir hoffen, bis 1. August 2020 die endgültigen Teilabschusspläne mit Zustimmung der Jagdrechtsinhaber fertig zu haben.
Somit ist gewährleistet, dass ab Schonzeitende mit der Bejagung des einjährigen Rotwildes begonnen werden kann. Erlegte Schmalspießer werden bei der späteren endgültigen Festsetzung bei den Hirschen der Klasse 3, wie auch Schmaltiere, jedoch angerechnet –wie bisher !
Wichtiger Hinweis für die Reviere mit „P-Festsetzungen“ in diesen Klassen:
Bei diesen Revieren ist in jeder Klasse grundsätzlich ein Stück frei, also ein Schmalspießer und ein Schmaltier. Diese sind unverzüglich nach Erlegung der Geschäftsstelle zu melden, damit entschieden werden kann, ob weitere Stücke möglicherweise freigegeben werden können. Dies ist jedoch abhängig von den Streckenergebnissen der letzten 3 Jagdjahre.
Die Wildmarken gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu. Sofern noch welche aus Vorjahren vorhanden sein sollten, bitten wir auch diese noch zu verwenden.
Diese Regelung gilt dann innerhalb unserer RHG für alle Reviere, also auch die MAP-Reviere, deren Pächter hierzu eine eigene E-Mail der unteren Jagdbehörde erhalten haben.
Eine Bitte…
Die Mitarbeiter/innen der unteren Jagdbehörde sind zurzeit auch für die Sachbearbeitung der „Corona-Themen“ verantwortlich. Insofern sind uns nicht die sich seit/zum 1. April 2020 möglicherweise eingetretenen Veränderungen, wie z. B. Pächterwechsel, Nachfolgeregelungen etc. bekannt. Sollten Sie in Ihrem Bekanntenkreis solche Fälle kennen, bitten wir diese Informationen weiterzugeben und den Betroffenen mitzuteilen, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen – vielen Dank.
Die Abschussfestsetzung (nur der TAP-Reviere) des letzten Jagdjahres 2019/2020 finden Sie hier…
Jörg Jost, Gf. Vorstand
Pressemitteilung
Schonzeitaufhebung durch die Zentralstelle der Forstwirtschaft (ZdF) vom 20.3.2020
Mit Schreiben vom 20.3.2020 hat die ZdF u. a. die Schonzeit für Schmaltiere und Schmalspießer vom 15.4.2020 bis 30.4.2020 für „alle“ in Eigenregie bewirtschafteten Eigenjagdbezirke von Landesforsten Rheinland-Pfalz aufgehoben.
Die Folge waren und sind massive Proteste aus der Jägerschaft und jagdlichen Organisationen. Auch die RHG Osburg-Saar widerspricht ausdrücklich dieser Privilegierung und ohne vorherige Ankündigung getroffenen Entscheidung, die ohne Berücksichtigung des Einzelfalles, z. B. Ergebnisse forstfachlicher Stellungnahmen, pauschal landesweit Geltung hat. Auch der Hinweis auf eine diesbezügliche Antragsmöglichkeit von waldschädensgefährdeten Jagdrechtsinhabern greift im Nachgang zu kurz, insbesondere in zeitlicher Hinsicht.
Die Jägerschaft verkennt nicht die akute Waldschadenssituation und steht möglicher Veränderungen von Jagdzeiten in die Phase hoher Wildaktivität zur Wildschadensvorbeugung nach weiterer Prüfung, unter Beteiligung von Experten wie Wildbiologen, nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.
In einem Schreiben der RHG Osburg-Saar wurden die Leiter der Forstämter, die im Gebiet der RHG liegen, gebeten, diesen Weg nicht mitzugehen und auf die Bejagung von einjährigem Rotwild bis zum eigentlichen Schonzeitende am 30.4.2020 zu verzichten. Ohne zu zögern haben die angeschriebenen Forstamtsleiter, Helmut Lieser und Thomas Vanck, dieser Bitte entsprochen, so dass innerhalb der RHG Osburg-Saar gemeinschaftlich ab 1.5.2020 auf einjähriges Rotwild die Jagdzeit beginnt !
Die RHG Osburg-Saar dankt den beiden Forstamtsleitern für dieses eindeutige Signal für den Bestand des Zusammenhalts in unserer RHG. Denn, nicht nur der Wald von Landesforsten, mit rd. 20 % betroffener Wald-Schadensfläche, ist vom Klimastress betroffen...
Jörg Jost, Gf. Vorstand